(Bild:"als Raubritter noch verboten waren")
Euer Land wurde verschachert, organisiert Euch - Teil 3
Euer Land wurde verschachert-organisiert Euch! Teil: 1-Investitionsvorrangbescheid-die 1990er)
Euer-Land-wurde-verschachert Teil:2 Zwangsverwaltung 2007 und Grundbuch
Euer Land wurde verschachert Teil IV
Warum die Zwangsverwalter des Tacheles entlassen werden müssen...
Nachdem in Teil 1 der Investitionsvorrangbescheid aus den 90ern zum Tacheles Areal thematisiert wurde und im Teil 2 die Veflechtung von Investor Jagdfeld, Politik und Bank beleuchtet wurde, die Unstimmigkeiten anhand der Grundbucheinträge nachwies, wird im folgenden Teil 3 die Verschränkung zwischen Berliner Filz Vergangenheit und dem laufenden Zwangsversteigerungsverfahren bzw. der kalten Räumung des Kunsthauses Tacheles untersucht.
Die politische Ouvertüre
Die Anfrage von Alice Ströver an den Regierenden Bürgermeister in der 78.Sitzung des Berliner Abgeordnetenhauses vom 03.03.2011 zum Kunsthaus Tacheles löst eine interessante Debatte aus.
Herr Wowereit geht u.A. von einer Zwangsversteigerung am 04.04.2011 aus. Dieses Datum war auch der Presse zu entnehmen.
Der Regierende Bürgermeister erklärt zur "Rekommunialisierung".. Zitat:.../Eine Rekommunialisierung ist der falsche Begriff, weil es sich nach der Wende nicht in kommunalen Eigentum befand. Zitat Ende.
Dies ist so nicht ganz richtig, wie weiter unten nachzulesen ist. Das gesamte Areal wurde nach der Wende von der kommunalen WBM verwaltet, war also faktisch in deren Besitz. Speziell die Rolle Berlins beim Investitionsvorrangbescheid und die Verflechtung mit der absichtlich nicht vorgenommenen Rückabwicklung (siehe Teil.1) werden noch genauer zu untersuchen sein.
Auf der nächsten Sitzung, der 79., vom 17.03.2011 hakt Alice Ströver noch einmal wegen des Versteigerungstermines am 04.04.2011 nach.
Der Regierende Bürgermeister erklärt dazu u.A.: ..../"Der von Ihnen genannte Versteigerungstermin ist nach unserem Kenntnisstand nicht mehr der aktuelle."
Das wusste sonst aber niemand an diesem 17. März 2011. Die Öffentlichkeit, Politiker und potentielle Mitbieter der amtlichen Zwangsversteigerung gingen an diesem Tag und weitere zwei Wochen lang von einer öffentlichen Versteigerung zum behördlich bekanntgegebenen Termin 04 April 2011 aus.
Warum wusste Wowereit mehr?
Besonders vor dem Hintergrund, dass am 04.04.2011 laut Erklärung der Präsidentin des Kammergerichtes, die Zwangsversteigerung erst um 9.26h des 04.04. von der HSH Nordbank abgesagt wurde. Das Verfahren wurde daraufhin einstweilig eingestellt.
Mit wem hatte der Berliner Kultursenator also Gespräche zur Tacheles Problematik um an die Information der Absage schon am 17.03. zu gelangen? Was bedeutet dies für die Mitbieter, da es augenscheinlich gar kein öffentliches Zwangsversteigerungsverfahren gibt? Wer ist der Ungenannte im Hintergrund, der Interesse an deratig "schattigen" Vorgängen hat?
Als Anwort auf die nicht bahandelte mündliche Anfrage von Alice Ströver vom 14.04.2011 anwortet Kulturstaatsseketär Schmitz schriftlich nach Vorschrift und geht auf die eine Nachfrage zu Harm Müller Spreer dem Investor des Spree Dreiecks gar nicht ein.
Spreer wird immer mehr zu "Dem, der nicht genannt werden darf" bzw. gibt es das Duo Jagdfeld / Spreer? Einer sitzt in seiner eigenen Gläubigerversammlung (siehe Teil 2) und manipuliert die Bank und der andere hat die Anleger und Druckmittel gegenüber der Politik (Spreedreieck und Vitamin B)?
Die Zwangsversteigerungs An- und Absagearie
Ein neuer Zwangsversteigerungstermin vom Amtsgericht anberaumt für den 31.01.2012
Eine zweite Rücknahme des Versteigerungstermins vom 26.01.2012 (??!!)
Äußerst interessant ist die Stellungsnahme der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben vom 20.12.2011.
Im letzten Absatz des Schreibens wird argumentiert, Zitat ".../Der Bund hat keinen Anspruch auf Rückabwicklung der geschlossenen Kaufverträge. Ein solcher hätte bestanden, wenn der den Kaufverträgen zugrunde liegende Investitionsvorrangbescheid widerrufen worden wäre. Der Widerruf eines Investitionsvorrangbescheides ist jedoch nur auf Antrag möglich, wenn das investive Vorhaben nicht (fristgerecht) erfüllt worden ist. Ein solcher Antrag kann nur von dem Berechtigten bzw. den angehörten Anmeldern (Land Berlin Anm.d.Red.) vermögensrechtlicher Ansprüche gestellt werden. Diese haben jedoch keinen Antrag auf Widerruf gestellt, sondern vielmehr auf ihr Recht einen solchen Antrag zu stellen verzichtet. Dieser Verzicht bewirkt die gesetzliche Fiktion der Fertigstellung des Vorhabens. Der Widerruf des Investitionsvorrangbescheides ist mit dem Verzicht gesetzlich ausgeschlossen."Zitat Ende
Ist das ganze Zwangsverwaltungsverfahren nur eine nicht legale Art, wie sich Jagdfelds Fundus Gruppe von ihren Schulden befreit? Bei einer kolportierten Kaufsumme von ca. 30 Millionen Euro hätte Jagdfelds Unternehmen, mit einer Kreditlast von ca. 86 Millionen (siehe Grundbuch Teil 2) auf das Grundstück, 56 Millionen einfach so durch strategische Zwangsverwaltung verdient. Die Steuerzahler Hamburgs und Schleswig Hollsteins würden die Rechnung begleichen und die Künstler wären endlich vertrieben.
Spielt die Berliner Politik mit, indem sie absichtlich verabsäumte den Investitionsvorrangbescheid zu widerrufen? Warum tut der Berliner Senat so etwas und schadet damit den Berliner Finanzen?
Einstweilen wird das Verfahren weiter verschleppt, die Künstler sind immer noch da....
Und weiter verschleppt, das Kunsthaus bringt einstweilen als Verschleppungs-Pausen-Veranstaltung die Tacheles Biennale 2012.
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euer Tacheles Team