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Donnerstag, 26. April 2012

Danke Berlin - 5 OG. muss an Tacheles zurückgegeben werden, Anwälte der Investoren verlieren vor Gericht.

Danke Berlin - 5 OG. muss an Tacheles zurückgegeben werden, Anwälte der Investoren verlieren vor Gericht.



SPENDEN FÜR DIE RECHTSHILFE

Die Verhandlung am 25.04.2012, vor dem Landgericht Berlin, lief gut für das Kunsthaus. Das gesamte 5 Obergeschoss des Tacheles muss an die Künstler herausgegeben werden. Die Aktion am 07.12.2011 gegen die Ausstellung von Alexander Rodin war illegal. Dank Eurer Unterstützung und der Hartnäckigkeit des Tacheles ergeht Recht vor Gewalt -



!!!!!!! DANKE UND BRAVO AN ALLE UNTERSTÜTZER !!!!!

Die verbotene Eigenmacht von Anwälten scheint durchaus ein probates Mittel zur Räumung ungeliebter Mieter und Pächter zu sein. Dies konterkariert aber den Rechtsstaat, die Demokratie und alle zivilisatorischen Errungenschaften seit dem 2ten Weltkrieg. Der Konflikt um das Tacheles kann also durchaus als Präzedenzfall für Mieter und Menschenrechte gelesen werden.

Nach der Verhandlung zur einstweiligen Verfügung, um das 5te OG des Tacheles wieder für das Publikum zu öffnen, wurde vom Tacheles Verein folgendes Schreiben an das Amtsgericht Mitte gesandt.

Sehr geehrter Herrr ....,

in Sachen Zwangsversteigerung Oranienburger Straße 54-56a u.a. GZ: 30K206/07(Mi) möchten wir Ihnen mitteilen:

Ergänzend zu unserem Schreiben vom 04.04.2012 möchten wir Ihnen mitteilen, dass heute eine Verhandlung zur einstweiligen Verfügung über die Herausgabe des fünften Obergeschosses stattgefunden hat. Es sieht so aus, dass die zuständige Richterin am Landgericht Frau Kellert zu dem Ergebnis kommt, dass auch hier im Wege der verbotenen Eigenmacht der Zwangsverwalter Schwemer, Titz und Tötter und der von ihnen beauftragte Rechtsanwalt Dr. Michael Schultz die Räume aufgebrochen und in Besitz genommen haben.

Besonders interessant war die Aussage des Rechtsanwalts Schultz im Beisein von Prof. Schwemer, der die Rechtsanwaltskanzlei Schwemer, Titz & Tötter gerichtlich vertrat, in der er sinngemäß vor der Richterin formulierte, dass er in seiner bisherigen Tätigkeit als Rechtsanwalt des öfteren das Aufbrechen von Räumen auch ohne Gerichtsvollzieher veranlasste, sowie im vorliegenden Fall des Tacheles. Er führte weiterhin aus, dass er auch in Zukunft immer wieder so handeln würde. Der Zwangsverwalter Prof. Schwemer nahm diese rechtlich mehr als bedenkliche Äußerung unwidersprochen hin. Eingedenk der Tatsache, dass der Zwangsverwalter vom Amtsgericht bestellt wurde, beantragen wir noch einmal die Zwangsverwalter Schwemer, Titz und Tötter von der Zwangsverwaltung zu entbinden. Sie verursachen nur unnötige Kosten, kommen ihren Aufgaben, der Verwaltung des Areals im Zuge der Zwangsverwaltung nicht nach und haben mit Herrn Schultz einen weiteren Anwalt engagiert, der seinerseits zum einen immense Kosten bedeutet und andererseits vor verbotener Eigenmacht gegen die Rechtsordnung nicht zurückschreckt. Es kann nicht angehen, dass vom Amtsgericht berufene Zwangsverwalter "das Faustrecht" (O-Ton, Richterin Kellert) billigend in Kauf nehmen.

Mit freundlichen Grüßen




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Videointerview zu Tacheles, Investoren, Politik und dem ganzen Rest - 14.04.2012



SOLIMAIL IST DIE DEMO AM NETZ- grenzlegale Anwälte aus dem Tacheles mailen....:


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euer Tacheles Team