Sonntag, 17. Juni 2012 Dieser Blog wurde von Blogspot entfernt. Dies läßt vermuten, dass entweder die "ausgezahlte" Person (es gilt die Unschuldsvermutung) oder die Bank/Investoren und ihre Anwälte (es gilt auch hier die Unschuldsvermutung) die Entfernung des Textes veranlasst haben, mal sehen. Bis zur Klärung diese Skandals wollen wir Euch aber diesen Text nicht länger vorenthalten...
Warum die Zwangsverwalter des Tacheles Geländes entlassen werden müssen....
Bild: Die HSH Nordbank will sich nicht äußern, kein Wunder der Deal fliegt auf...
Na jetzt verfolgen uns auch noch "bezahlte Menschen" darum....
SPENDEN FÜR DIE RECHTSHILFE
Im Weiteren das Entlassungsgesuch zu den Zwangsverwaltern Schwemer, Titz und Tötter an das Berliner Amtsgericht. Der Anwalt Schultz arbeitet augenscheinlich für Bank, Zwangsveraltung und ersteigernden Auftraggeber, dies ist so nicht erlaubt. Oder anders formuliert damit greift die Zwangsverwaltung, indirekt, dem Hauptgläubiger in die Tasche...
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Hier der Antrag des Tacheles:
Sehr geehrter Herr ..... (Rechtspfleger des Amtsgerichtes Berlin/Mitte)
In der Anlage finden Sie eine Abfindungsvereinbarung zwischen Herrn RA Michael Schultz und ehemaligen Tacheles Künstlern die von Herrn Schultz aus dem Tacheles "herausgekauft" wurden.
Herr Schultz tritt in dieser Vereinbarung als .../"Treuhänder eines Auftraggebers der ein Interesse daran hat die Immobilie in geräumten Zustand zu erwerben bzw. zu ersteigern...." weiters heisst es auf Seite zwei .../"Die Nutzer werden von Nutzungsentschädigungen des Zwangsverwalter freigestellt."
Dieses Dokument vom 17.04.2012 ist der Beweis für die Betrugsabsichten unter rechtsmißbräuchlicher Zuhilfenahme eines von Amts wegen angeordneten Zwangsversteigerungsverfahrens.
Herr Schultz tritt als Treuhänder eines "Auftraggebers" auf der erwerben bzw. ersteigern will und gibt große Summen in dessen Auftrag aus gleichzeitig handelt er im "Auftrag"(??) der Zwangsverwaltung in dem er Nutzer von Forderungen der Zwangsverwaltung freistellt, obwohl dies rechtlich gar nicht möglich ist.
Die Zwangsverwaltung und Herr Schultz betrügen damit die Gläubigerin (HSH NORDBANK) und schädigen sie erheblich.
Da noch keine Zwangsversteigerung stattgefunden hat und es also noch keinen Erwerber gibt kann Herr Schultz gar nicht für oder im Namen der Zwangsverwaltung handeln, außer das Zwangsversteigerungsverfahren ist bereits durch eine Ausbietungsvorvereinbarung illegalerweise unterlaufen und defakto egalisiert.
Wenn er von der Zwangsverwaltung selbst beauftragt wäre würde dies Mandantenverrat durch die Zwangsverwaltung bedeuten, denn die eindeutig in diesem Dokument ersichtliche Nennung eines "Auftraggebers" würde dann bedeuten, dass die Gläubigerin geschädigt wird weil die Zwangsverwaltung bereits mit einem Vertreter eines Käufers zusammenarbeitet bevor es zu einer Zwangsversteigerung kam und damit den Erlös schmälern und das Transparenz und Gleichbehandlungsgebot mißachten.
Ein Vertreter (RA.Thosten Appel) von Zwangsverwalter Titz hat im Beisein von Obergerichtsvollzieher Schmalbein am 22.03.2012 erklärt, "Herr RA. Schultz würde von Ihm beauftragt sein". Dies legt den Schluss nahe, dass die Zwangsverwaltung genauestens über die Arbeit von Dr Schultz und seinem "Auftraggeber" bescheid weiss. Sie begehen damit der Hauptgläubigerin HSH Nordbank gegenüber klassischen Mandantenbetrug da sie eine echte Zwangsversteigerung unterlaufen und damit den möglichen Erlös schmälern.
Selbst wenn die Zwangsversteigerung nun durch die HSH Nordbank zurückgenommen und abgesagt würde, wäre ein Schaden für die HSH Nordbank, verursacht durch die Praktiken der Zwangsverwaltung, entstanden und diese somit Schadensersatzpflichtig gegenüber der Bank als Hauptgläubigerin. Sollte die Bank in den Vorgang involviert sein ist davon auszugehen, dass die HSH Nordbank in Absprache mit dem Schuldner Anno August Jagdfeld (Johannishof GmbH, Fundus,...) unter rechtsmißbräuchlicher Zuhilfenahme des Amtsgerichtes Berlin versucht einen leidenden Kredit auf Kosten der Eigentümer Hamburg und Schleswig Hollstein loszuwerden und den privaten Schuldner einen geldwerten Vorteil zu verschaffen, dies wäre der Tatbestand des Betruges.
Die Zwangsverwaltung ist unverzüglich zu entlassen, der gesamte Vorgang ist der Staatsanwaltschaft von Amts wegen anzuzeigen.
mit freundlichen Grüßen
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Hier die Vereinbarung des Anwaltes Schultz (von Schultz und Seldeneck)
Anwalt Schultz stellt im Auftrag des Ersteigerers/Erwerbers die bezahlten Menschen von Zahlungsverpflichtungen gegenüber den Zwangsverwaltern der HSH Nordbank (Gläubiger und Versteigerer) frei. So sieht falsche, korrupte und unrechtmäßige Wirtschaft aus. Mit dem Blick in den Spiegel muss man leben können......aber es gilt auch hier, meist bis in die Ablebeängste hinein, die Unschuldsvermutung obgleich sie bei manchen Menschen schon zu Depressionen geführt haben soll. Aber das ist nur ein Gerücht aus zivilisierteren Tagen.
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erste Artikel: TAZ 22.06.2012
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