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Dienstag, 28. August 2012
Dr. Gysis Tachelesbriefe
RECHTSHILFE FÜR DAS KUNSTHAUS TACHELES
KEINE TACHELES RÄUMUNG AM 04.09.2012
Die Unterstützung durch Dr. Gysi von den LINKEN ist im Folgenden dokumentiert. Eine Antwort steht bis heute..., unserer Infomationen nach, aus. Danke für die schnelle Hilfe.....
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< Liebe Künstlerinnen und Künstler,
zunächst habe ich Ihnen die Kopien meiner Schreiben an die Bank und den Erwerber übersandt. Ferner habe ich mich an die Abgeordnete Dr. Barbara Höll mit der Bitte gewandt, die Kleine Anfrage so schnell wie möglich zu erstellen. Ich habe ihr auch die notwendigen Informationen übermittelt.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Gysi
An:
HSH Nordbank
Herrn Vorstandsvorsitzenden
Dr. Paul Lerbinger
Postfach 10 28 20
20079 Hamburg
Sehr geehrter Herr Dr. Lerbinger,
am 3. August 2012 hatte ich ein Gespräch mit Künstlerinnen und Künstlern, die in Berlin das Kunsthaus „Tacheles“ betreiben.
Ihr Kunsthaus liegt in der Oranienburger Straße 54-56a in 10117 Berlin. Insgesamt umfasst das Grundstück 25 000 qm. Vom Gebäude des Kunsthauses werden lediglich 1250 qm in Anspruch genommen.
Ihre Bank ist Eigentümer und wohl bestrebt, das Grundstück zu verkaufen. Dies kann nachvollziehbar sein. Die Frage ist aber, was aus dem Kunsthaus wird. Es wäre auch eine wichtige Reklame für Ihr Haus, wenn Sie bei einem Erwerber darauf bestünden, vertraglich abzusichern, dass das Kunsthaus auch in Zukunft besteht, mit einem entsprechenden Verein ein Mietvertrag geschlossen wird. Dieses Kunsthaus brauchte bislang keine Zuschüsse. Seine Unkosten spielt es selbst ein. Es ist von seiner ganzen Art und Gestaltung her ein wichtiges Gebäude für die alternative Kulturszene in Berlin. Das gehört zu einer Hauptstadt.
Aus all diesen Gründen wäre ich Ihnen sehr dankbar, wenn Sie sich in diesem Sinne verwendeten und mir eine Antwort zukommen ließen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Gysi
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Sehr geehrter Herr Müller-Spreer,
am 3. August 2012 besuchte ich Künstlerinnen und Künstler im Kunsthaus „Tacheles“ in der Oranienburger Straße 54 – 56a in 10117 Berlin-Mitte.
Dort hörte ich, dass Sie möglicherweise bestrebt sind, das gesamte Grundstück käuflich zu erwerben. Das Grundstück soll von der HSH Nordbank verkauft werden. Es umfasst insgesamt ca. 25 000 qm. Durch das Kunsthaus werden nur 1250 qm in Anspruch genommen.
Sollten Sie tatsächlich ein Interesse am Erwerb des Grundstücks haben, sind Sie zweifellos auch an einer kommerziell günstigen Verwertung interessiert. Ich glaube aber, dass Sie für sich und Ihr Projekt Reklame machen könnten, wenn Sie selbst darauf hinwirkten, dass das Kunsthaus auch künftig besteht. Der Verein war in der Lage, die Kosten, die er verursachte, selbst zu erwirtschaften. Es wäre sehr zu begrüßen, wenn Sie diesbezüglich auf die Künstlerinnen und Künstler zugingen und ihnen vertraglich den Fortbestand des Kulturhauses – auf deren eigene Kosten – zusicherten. Sie hätten zwar wirtschaftlich nichts vom Kulturhaus, aber ich denke, dass Sie die übrigen großen Teile des Grundstücks sogar besser verwerten könnten, wenn das Kunsthaus dort bestehen bliebe.
Für eine Antwort wäre ich Ihnen dankbar.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Gysi
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Liebe Barbara,
am 3. August 2012 habe ich die Künstlerinnen und Künstler vom Kulturhaus „Tacheles“ in der Oranienburger Straße 54 – 56a in 10117 Berlin besucht.
Sie gehen davon aus, dass der augenblickliche Eigentümer HSH Nordbank versuchen wird, das Grundstück zu verkaufen. Interessiert ist ein Herr Harm Müller-Spreer. Ich habe mich sowohl an die Bank als auch an Herrn Müller-Spreer gewandt, um die Existenz des Kunsthauses zu sichern. Unabhängig davon sollte aber eine Kleine Anfrage an die Bundesregierung gerichtet werden. Das Grundstück mit ca. 25 0000 qm ist von der Bundesregierung an ein Unternehmen der Fundus-Gruppe verkauft worden. Dahinter steht Herr Jagdfeld. Er bekam auch noch einen Kredit in Höhe von 75 Millionen Euro, auf den er niemals Zinsen und Raten bezahlte. Irgendwann kam es zur Zwangsverwaltung und die HSH Nordbank übernahm das Grundstück. Allerdings hat sich Herr Jagdfeld noch als Gläubiger in das Grundbuch eintragen lassen.
Bisher ist nie genau ermittelt worden, wie und für welchen Preis die Bundesregierung das Grundstück an wen veräußert hat. Meines Erachtens sollte dies in einer Kleinen Anfrage nachgefragt werden. Es gibt außerdem einen Investitionsvorrangbescheid. Dieser ist mit Sicherheit nicht erfüllt worden. Das kaufende Unternehmen wollte ein Projekt im Werte von 400 Millionen DM realisieren. Davon kann keine Rede sein. Außerdem sollten 900 Parkplätze und hunderte Arbeitsplätze geschaffen werden. Auch davon kann keine Rede sein. Die Fertigstellung war für 2004 geplant. Im Vertrag war eine Konventionalstrafe von 18 Millionen DM vereinbart worden. Hier müsste gefragt werden, ob die Konventionalstrafe gefordert und bezahlt wurde oder nicht. Wenn nicht, müsste gefragt werden, warum die Forderung ausblieb. Außerdem ist die Rückabwicklung in diesem Falle vorgesehen. Es müsste also zusätzlich gefragt werden, ob die Rückabwicklung geplant ist oder nicht und wenn nicht, warum nicht.
Ich bitte Dich, die Kleine Anfrage so schnell wie möglich zu verfassen. Unterlagen in der Angelegenheit füge ich als Anlage bei.
Mit solidarischen Grüßen,
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